Über lange Jahre war es in Deutschland üblich, dass die Bestattung eines Verstorbenen in einem Erdgrab auf dem Friedhof des Wohnortes vorgenommen wurde. Aus dieser Zeit stammt auch der Begriff „Beerdigung“, denn bis ins Jahr 1934 waren Feuerbestattungen verboten. Aber nicht nur die Lockerung dieser Vorschrift hat in den letzten knapp 100 Jahren in diesem Bereich viel verändert.
Auch veränderte Familienstrukturen und Lebensgewohnheiten haben vor allem in der jüngeren Vergangenheit dazu geführt, dass das Interessen an Alternativen zur Erdbestattung stark zugenommen hat.
Nach einem Todesfall müssen Sie entscheiden, welche Bestattungsmöglichkeiten infrage kommen und wie die Beerdigung vonstattengehen soll. Hier sind Sie als enger Angehöriger in der Pflicht. Keine leichte Aufgabe, aber mit der Hilfe weiterer Familienangehöriger und eines Bestattungsunternehmens, vielleicht auch eines Pfarrers oder Seelsorgers, werden Sie die Situation sicherlich meistern. Oftmals hilft dieser Prozess auch bei der Trauerbewältigung.
Achten Sie darauf, ob die verstorbene Person Anweisungen oder Wünsche für die Bestattung und Beerdigung hinterlassen hat. Diese Vorgaben gilt es zu berücksichtigen, insbesondere, wenn sie in schriftlicher Form vorliegen. Sollte das Vorgehen zum Beispiel in einem Testament geregelt sein, sind Sie daran gebunden. Dies kann viele Vorteile haben, da Sie in Ihrem Gefühl der Trauer keine schwierigen Entscheidungen treffen müssen. Sollte es keinerlei Verfügungen geben, ist es sinnvoll, dass sich die engsten Familienangehörigen über das Thema austauschen. Vielleicht hat der Verstorbene jemanden ins Vertrauen gezogen und über seine Vortstellungen, was im Fall seines Ablebens geschehen soll, gesprochen?
Denken Sie daran, dass es in dieser Situation nicht darum geht, Ihre eigenen Vorstellungen und Werte umzusetzten, sondern um die Wünsche der verstorbenen Person. Manchmal gerät dieser Aspekt bei der Organisation der Bestattung in Vergessenheit.