In einer Patientenverfügung legen Sie schriftlich fest, welche Behandlungen Sie in einer schwerwiegenden gesundheitlichen Situation wünschen. Dies ist in Situationen wichtig, in denen Sie nicht in der Lage sind, Ihren Willen zu äußern, zum Beispiel in folgenden Fällen: Demenz, Koma, Unfall.
Eine Patientenverfügung kann unabhängig vom aktuellen Gesundheitszustand verfasst werden und regelt, welche medizinischen Eingriffe oder Maßnahmen Sie erlauben bzw. untersagen.
Ist keine derartige Willenserklärung vorhanden, wird über die medizinische Behandlung entschieden, in dem ethische und religiöse Wertvorstelllungen sowie frühere Äußerungen in mündlicher oder schriftlicher Form zurate gezogen werden.
Sie sollten eine Patientenverfügung möglichst unter Aufsicht Ihres Hausarztes oder eines Rechtsanwaltes ausstellen, damit sie auf jeden Fall rechtswirksam ist.
Des weiteren sollte das Dokument an einem Ort verwahrt werden, zu dem zumindest eine andere Person Zugang hat. Damit die Patientenverfügung auch gefunden wird, empfiehlt es sich, einen Hinweis darauf im Geldbeutel oder in der Brieftasche mitzuführen. Informieren Sie auch eine Person Ihrers Vertrauens darüber, dass Sie eine entsprechende Verfügung erlassen haben und wo Sie diese aufbewahren.
Steht ein Klinikaufenthalt an, sollten Sie die Patientenverfügung sicherheitshalber mitnehmen.