Nicht alle Versicherungen sind zwingend notwendig, doch eine Hausratversicherung sollte in jedem Versicherungsdepot vorhanden sein. Im Laufe von Jahren, insbesondere bei der älteren Generation, haben sich Werte angesammelt, über deren Höhe viele selbst erstaunt sein würden, wenn eine Bestandsaufnahme gemacht wird.
Was gehört zum Hausrat?
Wer sich für den Schutz durch eine Hausratversicherung entscheidet, sollte wissen, dass der komplette Hausrat einer Wohnung abgesichert ist. Darunter sind alle Gegenstände zu verstehen, die zur Einrichtung gehören. Darunter fallen auch Fahrräder, die beispielsweise nach einem Diebstahl ersetzt werden. Dieser Versicherungsschutz gehört jedoch nicht dann zum Standardschutz, wenn das Rad außerhalb der Wohnung abhandenkommt. Dieser Schutz kann meist nur gegen einen Zuschlag vereinbart werden und von besonderer Bedeutung ist die sogenannte Nachtzeitklausel. Zwischen 22 und 6 Uhr sind Fahrräder nur dann gegen Diebstahl versichert, wenn sie verschlossen abgestellt wurden.
Welchen Schutz bietet die Hausratversicherung?
Die allgemeinen Vertragsbedingungen regeln den Umfang des Versicherungsschutzes. Grundsätzlich versichert sind Schäden am Hausrat, die durch die Folgen von Blitzeinschlägen, Feuer, Explosion, Sturm Hagel Fristschäden, Leitungswasser und Diebstahl entstehen. Nicht zwingend, insbesondere bei Altverträgen, sind Überspannungsschäden Glasbruchschäden am Gebäude oder Möbeln oder elementare Einwirkungen im Versicherungsschutz eingeschlossen. Daher empfiehlt es sich, den Versicherungsumfang zu aktualisieren.