Der Altersentlastungsbetrag soll denjenigen zugutekommen, die zum Beginn eines Steuerjahres wenigstens 64 Jahre alt sind.
Mit diesem Instrument winken für alle Einkünfte aus einer Beschäftigung wie für andere Einkünfte steuerliche Entlastungen. Auf diese Weise sollen insbesondere ältere Steuerzahler finanziell entlastet werden. Außerdem soll so erreicht werden, dass diejenigen in Form eines Freibetrages entlastet werden, deren Einkünfte im Alter nicht aus Pensionen oder Altersruhegeldern bestehen.
Es handelt sich sozusagen um ein Steuergeschenk für Senioren.
Einkommensteuergesetz regelt die EntlastungDer Altersentlastungsbetrag muss nicht gesondert beantragt werden, sondern wird vom zuständigen Finanzamt automatisch gewährt. Der Betrag wird über einen Zeitraum von 35 Jahren bis zu Null gesenkt und beginnend vom Jahr 2005 und der Summe von 1.900 Euro. Auf diese Weise können Pensionäre und Rentner von ihren steuerpflichtigen Nebeneinkünften profitieren. Darüber hinaus erhöhen sich die Chancen bei einem steuerpflichtigen Ehepaar, durch eine geschickte Umverteilung hoher Nebenverdienste zusätzlich Steuern einzusparen.