Die Kfz-Haftpflichtversicherung ist eine vom Gesetzgeber vorgeschriebene Versicherung. Verursacht der Versicherte einen Schaden, geht die Versicherung dafür in Leistung. Ohne diesen wichtigen Schutz müsste jeder, der einen Schaden verursacht, bis zur Pfändungsfreigrenze mit seinem ganzen Vermögen haften. Der finanzielle Ruin wäre vorprogrammiert, gäbe es nicht die Verpflichtung zur Autoversicherung.
Wann leistet die Autoversicherung?
Wer sein Fahrzeug zulassen will, muss sich zunächst um einen Versicherungsschutz kümmern. Mit der Deckungskarte wird dieser Schutz bestätigt und tritt in Kraft, selbst wenn der erste Beitrag noch nicht geleistet wurde. Die Autoversicherung zahlt für Schäden, die mit dem eigenen Fahrzeug im Straßenverkehr verursacht wurden, und bezieht sich auf Personen- wie auch auf Sachschäden, wobei sich der Schutz nicht auf das eigene Fahrzeug bezieht. Wird ein Mensch durch den Versicherungsnehmer verletzt, leistet der Versicherer unter anderem für Verdienstausfälle, Schmerzensgeldforderungen und zahlt auch im Todesfall.
Wird ein Sachschaden verursacht, zahlt die Autoversicherung die notwendigen Reparaturkosten. Für einen Totalschaden wird der Wiederbeschaffungswert geleistet und mitversichert sind auch Extras wie Abschlepp- und Mietwagenkosten des Geschädigten. Bevor der Versicherer zahlt, werden zunächst die Ansprüche Dritter geklärt.
Bei rechtlichen Auseinandersetzungen übernimmt die Versicherung die Kosten für den Rechtsstreit und leistet, sobald ein Anspruch rechtskräftig ist.