Neben der herkömmlichen gesetzlichen Rente, die von Arbeitnehmern bezogen wird, gibt es auch Bezüge für Beamte und Angestellte und Arbeitnehmer des öffentlichen Dienstes.
Doch in Bezug auf die Altersversorgung gibt es nach wie vor große Unterschiede. So müssen Beamte keine Beiträge für die gesetzliche Rentenversicherung leisten, wobei die Pensionen abhängig vom zuletzt verdienten Bruttogehalt sind.
Darüber hinaus nehmen auch die absolvierten Dienstjahre Einfluss auf die Höhe der Pensionen. So wird ein fest definierter Pensionssatz zugrunde gelegt und mit der Anzahl der Dienstjahre multipliziert.
Jedoch unterliegen Pensionen der vollen Besteuerung, wobei Versorgungsfreibeträge abgezogen werden.
Für alle Neupensionäre ab dem Jahr 2007 gilt, dass ein Freibetrag von 299 Euro monatlich geltend gemacht werden kann. Für die gesetzlichen Renten gilt, dass die meisten Rentner Steuern zahlen müssen, wenn keine anderen Einkünfte erzielt wurden. Jeder neue Rentenjahrgang bei der gesetzlichen Rentenversicherung muss einen höheren Betrag von seiner Rente versteuern.
Parallel dazu werden auch bei Beamten die Versorgungsfreibeträge abgebaut und ab dem Jahr 2040 gilt, dass Pensionen und gesetzliche Renten gleich besteuert werden sollen. Doch bis dahin gilt es Unterschiede zu überbrücken.