Nicht selten möchten oder müssen Senioren während der Rentenzeit noch etwas Geld hinzu verdienen, um die gesetzlichen Bezüge aufzustocken. Doch sollte jeder die Höchstverdienstgrenze beachten, um nicht mit einer Rentenkürzung leben zu müssen. In gravierenden Fällen muss der Betroffene gar mit dem Streichen der Rente rechnen.
Das Wichtigste dazu auf einen Blick:
- Haben Sie die Regelaltersgrenze erreicht, dann können Sie beliebig dazuverdienen, ohne Kürzungen der Rentenzahlungen befürchten zu müssen
- Sind Sie Frührentner, dann müssen Sie die Grenze von 6300€ jährlich beachten, sonst kommen Rentenkürzungen auf Sie zu.
Wenn Sie also bis zur Regelaltersgrenze in Ihrem Job beschäftigt waren, müssen Sie sich keine Gedanken machen, wenn Sie weiterhin einer bezahlten Tätigkeit nachgehen möchten.
Sind Sie allerdings früher in Rente gegangen, dann müssen Sie auf einige Stolperfallen achten, um Ihre Rente nicht zu gefährden. Wichtig ist, dass Sie Ihren Nebenjob bei der Rentenversicherung melden. Besteht die Möglichkeit, dass Sie jährlich mehr als 6300€ dazuverdienen, dann sollten Sie sich von der Rentenversicherung ausrechnen lassen, wie hoch die Kürzung Ihrer Bezüge ausfällt. Danach können Sie entscheiden, welches Vorgehen für Sie sinnvoll ist.
Ganz wichtig ist, dass Unwissenheit nicht vor Strafe schützt! Die Strafe bedeutet in diesem Fall Kürzungen der Rentenleistungen.
Es spielt auch keine Rolle, aus welcher Quelle das Einkommen stammt. Sprich: Angestellte und Selbständige sind von diesen Regelungen in gleichem Maße betroffen.