Das Fernweh ist groß, die Winter in Deutschland zu kalt und eigentlich gibt es nichts, was Sie hier hält? Dann geht es Ihnen wie vielen Senioren. Immer mehr Deutsche verbringen Ihren Lebensabend im Ausland. In rund 200 verschiedene Länder rund um den Globus überweist die Rentenkasse mittlerweile Geld. Rund ein Prozent der deutschen Rentner lebt im Ausland. Manchmal schon seit vielen Jahren, manchmal auch erst mit dem Ruhestand.
Als Auswanderungsziel ist die Schweiz besonders beliebt, ebenso wie Österreich, die USA und Spanien.
Wenn Sie mit dem Gedanken spielen, es diesen Menschen nachzumachen, dann können Sie das ohne Sorge um Ihre Rente tun, denn die deutsche Rente wandert quasi mit Ihnen aus. Sie müssen lediglich die Rentenversicherung über Ihren Wohnortwechsel informieren. Ganz gleich wo es Sie hinzieht, die Rentenzahlungen fließen weiter auf Ihr Konto. Einschränkungen kann es lediglich bei einer staatlich geförderten Zusatzrente geben. Entscheiden Sie sich für einen dauerhaftes Leben außerhald der EU, kann es zu Abzügen kommen.
Wichtig ist, dass Sie die Steuergesetze Ihrer neuen Heimat beachten, denn der deutsche Steuerfreibetrag für Renten gilt hier in der Regel nicht. Sie müssen dementsprechend aich die Rente gemäß den vor Ort geltenden Steuersätzen versteuern.
Ein weiterer wichtiger Punkt ist die Krankenversicherung. Mit diesem Thema sollten Sie sich unbedingt vor dem Auswandern auseinandersetzen. Ihre bisherige Krankenkasse übernimmt die Kosten für Behandlungen im Ausland höchstwahrscheinlich nur teilweise oder gar nicht. Sie sollten sich daher mit den Möglichkeiten einer Krankenversicherung im Zielland auseinandersetzen.
Ein entscheidender Aspekt ist auch die Aufenthaltsgenehmigung für Ihr Traumland. Sie können sich nicht überall auf der Welt einfach niederlassen. Innerhalb der EU ist dies realtiv problemlos möglich, aber in anderen Ländern benötigen Sie eine Aufenthaltsgenehmigung, die in manchen Staaten an bestimmte Bedingungen geknüpft ist. Genauere Informationen erhalten Sie in der Botschaft oder einem Konsulat des jeweiligen Staates.