Als ältester Zweig der Sozialversicherung gewährleistet die gesetzliche Krankenversicherung die gesundheitliche Sicherung, wobei hierzulande rund 90 Prozent der Bundesbürger gesetzlich krankenversichert sind.
Im Volksmund wird auch von die Krankenkasse gesprochen, wenn es um die gesetzliche Krankenversicherung geht.
Solidaritätsprinzip von entscheidender Bedeutung
Gesetzlich Krankenversicherte profitieren vom Solidarausgleich zwischen gesunden und kranken Menschen und zugesichert wird allen Versicherungsnehmern und Familienversicherten medizinisch notwendige Behandlungen.
Ausgenommen von der Leistungspflicht durch die gesetzliche Krankenversicherung sind Kosten, die durch einen Arbeitsunfall oder als Folge einer Berufskrankheit entstanden sind. In diesen beiden Fällen tritt die gesetzliche Unfallversicherung in Leistung.
Arbeitnehmer gelten automatisch als pflichtversichert, sobald das regelmäßige Bruttoeinkommen monatlich mehr als 400 Euro beträgt. Unabhängig vom Alter, dem Geschlecht, dem aktuellen Gesundheitszustand wie auch Vorerkrankungen werden Antragsteller aufgenommen.
Als versicherungsfrei gelten diejenigen, die in drei aufeinanderfolgenden Jahren die Arbeitsentgeltgrenze übersteigen.
Ebenfalls pflichtversichert sind, neben Arbeitnehmern, auch Studierende an staatlich anerkannten Hochschulen, Ruheständler, sofern sie überwiegend während des Berufslebens gesetzlich krankenversichert waren, Behinderte, die eine Beschäftigung in einer anerkannten Werkstatt nachweisen können und Bezieher von Arbeitslosengeld.
Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, sich freiwillig gesetzlich versichern zu lassen, wenn Einkommensgrenzen eingehalten werden.
Die überwiegende Mehrheit der Senioren in Deutschland ist daher bei einer gesetzlichen Krankenversicherung versichert.