Ab einem gewissen Alter, muss jeder Mensch gesundheitsbedingt mit erhöhten Risiken leben. Viele Senioren fürchten, sich nach einem Unfall nicht mehr zu erholen. Die Versicherungswirtschaft hat sich auf diese Zielgruppe eingestellt und bietet Senioren-Unfallversicherungen an.
- Was leistet die Senioren-Unfallversicherung?
Grundsätzlich sollen Hilfestellungen nach einem Unfall dem Versicherten weiter helfen. Orientiert am jeweiligen Tarif wird eine Haushaltshilfe für alle hauswirtschaftlichen Tätigkeiten angeboten und im Idealfall gehören ein Menübringdienst wie auch eine pflegerische Unterstützung dazu. Die Senioren-Unfallversicherung soll im Schadensfall sicher stellen, dass dem Unfallgeschädigten eine umfassende Hilfe bei der Verrichtung aller Tätigkeiten im alltäglichen Leben gewährleistet wird. - Für wen eignet sich die Senioren-Unfallversicherung?
Zunächst muss vor dem Abschluss einer solchen Police der individuelle Bedarf ermittelt werden. Wer keine Angehörigen in unmittelbarer Nähe hat, die sich im Ernstfall nach einem Unfall kümmern können, kann mit diesem Versicherungsschutz seine Lebensqualität verbessern. Wer sich zusätzlich absichern will, kann mit seinem Versicherer auch eine Kapitalauszahlung vereinbaren. Dieses Kriterium greift immer dann, wenn durch einen Unfall bleibende Schäden entstehen. Durch die Kapitalauszahlung können unter anderem teure Umbauten in der Wohnung oder die Installation eines Treppenlifts finanziert werden. - Wann zahlt die Versicherung nicht?
Die Senioren-Unfallversicherung tritt tatsächlich nur dann in Leistung, wenn ein „echter“ Unfall vorliegt. Eine Hilfestellung während einer vorübergehenden Krankheit ist nicht abgesichert. Auch wenn es um ein Unfallgeschehen geht, kann der Versicherte leer ausgehen, wenn der Versicherer nachweist, dass beispielsweise eine Bewusstseinsstörung den Unfall ausgelöst hat. Auch Menschen, die sich einen Knochenbruch zuziehen, können nicht zwingend auf den Versicherungsschutz bauen. Zu den Ursachen kann unter anderem eine Osteoporose beigetragen haben, die in den Bereich Krankheit fällt. Unfälle, die sich unter Alkoholeinfluss oder erhöhter Medikamenteneinnahe ereignen, werden von den Versicherungen ebenfalls nicht anerkannt.