Bei der Pflegeversicherung handelt es sich um eine Sozialversicherung, die in Fällen der Pflegebedürftigkeit einspringt.
Es handelt sich um eine so genannte Pflichtversicherung, die folglich abgeschlossen werden muss, egal ob als Kassenpatient oder als privat Versicherter.
Um Leistungen der Pflegeversicherung in Anspruch zu nehmen muss ein Antrag gestellt werden, der eine Beurteilung des Pflegegrads nach sich zieht. Dieser Pflegegrad (früher Pflegestufe) ist dann maßgebend für die Leistung, die zur Verfügung gestellt wird.
Die Pflege kann stationär oder auch zu Hause (häusliche Pflege), je nach Schwere des Falls, erfolgen und sowohl von Familienangehörigen als auch von Fachpersonal, zum Beispiel einer Sozialstation, übernommen werden.
Es hat sich jedoch gezeigt, dass die Leistungen der Pflegeversicherung oft nicht ausreichen, um die Kosten für Betreuung und Pflege im Alter abzudecken. Selbst bei nur geringem Bedarf entsteht schnell eine Lücke, die dann privat gefüllt werden muss. Daher ist es dringend zu empfehlen, bereits in jüngerem Alter vorzusorgen und eine Pflegezusatzversicherung abzuschließen oder durch andere Formen der Kapitalanlage oder Altersvorsorge dafür zu sorgen, dass ein finanzielles Polster vorhanden ist, sollte der Pfelgefall eintreten.