Richter in weißem Hemd sitzt am Schreibtisch und hält seinen Richterhammer in der Hand, vor ihm außerdem ein Stapel Bücher und sein Labtop

Problemfeld Behandlungsfehler - was leistet ein Rechtsschutz?

Wann greift die Rechtsschutzversicherung wirklich: auf das Kleingedruckte kommt es an

Wer sich in die Hände eines Arztes begibt, erwartet professionelle Arbeit. Und doch kann selbst einem erfahrenen Arzt ein Fehler unterlaufen. Rechtliche Auseinandersetzungen um Behandlungsfehler können je nach Fall mit einem hohen Streitwert verbunden sein. Aber welche Absicherung bietet in solchen Fällen eine Rechtsschutzversicherung?

Was versteht man unter einem Behandlungsfehler?
Laut der Statistik der zuständigen Gutachterkommission und den Schlichtungsstellen werden pro Jahr rund 10 000 Vermutungen auf einen Behandlungsfehler offiziell eingereicht. Ob dieser Beschwerde stattgegeben wird, hängt von der Prüfung des konkreten Einzelfalls ab. Aber wie ist ein Behandlungsfehler überhaupt definiert? Tatsächlich ist nicht nur die misslungene Operation ein Behandlungsfehler. Eine nachweislich falsche Patientenberatung, Fehler bei der Diagnose und Medikamenteneinstellung gelten ebenfalls als Behandlungsfehler. Fehler dieser Art liegen vor, sobald die Behandlung des Arztes oder des Pflegepersonals nicht den zum Behandlungszeitpunkt gängigen medizinischen Standards genügen. Viele Menschen fragen sich, was für Absicherungsmöglichkeiten der Rechtsschutz in dem Zusammenhang bietet.

Absicherung vor dem Ernstfall
Eine Rechtsschutzversicherung zur Abdeckung ist in Bezug auf Behandlungsfehler nützlich. Da die Entscheidung von einer Begutachtung und von Prüfungen abhängt, kann der Rechtsweg mit hohen Kosten verbunden sein. Sobald es um einen hohen Streitwert geht, kann die rechtliche Auseinandersetzung noch teurer werden. Mit einem passenden Rechtsschutz mit dem Bestandteil Privatrechtsschutz im Medizinrecht können Verbraucher für solche Fälle vorbeugen. Versicherungen decken grundsätzlich im Bereich des Medizinrechts Anwaltskosten und Gerichtsausgaben.
 

Die richtige Kanzlei finden

Beim Behandlungsfehler ist es enorm wichtig, von Anfang an eine Beratung durch eine geeignete Fachkanzlei in Anspruch zu nehmen. Sie kann den konkreten Fall überblicken, die Chancen des Klienten abschätzen und die nötigen Schritte einleiten. Viele Versicherungsunternehmen helfen bei der Vermittlung passender Kanzleien. Das erleichtert die Suche nach der passenden Unterstützung. Es gibt noch einen zweiten Vorteil: In der Branche haben zahlreiche Anbieter eigene Partnerkanzleien, mit denen sie schon seit Jahren erfolgreich zusammenarbeiten. Sie bieten ihren Klienten Vergünstigungen, falls sie deren Dienste nutzen. Wer von einem Behandlungsfehler betroffen ist, sollte sich daher am besten mit seinem Versicherer kurzschließen. Die nächsten Schritte lassen sich anschließend gemeinsam planen.

Darauf sollten Verbraucher beim Versicherungsschutz achten

Bei einem Rechtsstreit um einen Behandlungsfehler kommen recht unterschiedliche Kosten zusammen. Bereits für die Prüfung der Erfolgsaussichten kann ein Gutachten notwendig sein. Im Laufe der Zeit kommen Kosten für Anwälte, den Prozess, Zeugen und das Gerichtsverfahren selbst oder mögliche Schlichtungsverfahren hinzu. Zahlreiche Auseinandersetzungen werden auch im Rahmen von außergerichtlichen Mediationen geklärt. Ein solches Verfahren kann einen Kompromiss erzielen, mit dem beide Seiten zufrieden sind. Für Verbraucher ist es an der Stelle sehr wichtig, die Mediationsverfahren im Blick zu behalten. Das geht nur, wenn der Versicherungsvertrag explizit auch außergerichtliche Verfahren abdeckt. 

Dann greift die Versicherung nicht

Es gibt Dinge, die von der Versicherung nicht bezahlt werden. Die Versicherung greift erst, wenn der Vertragszeitraum den Zeitpunkt der Behandlung einschließt. Auch das Ansinnen auf die Durchführung einer Klage ohne jede Erfolgsaussicht wird nicht unterstützt. In manchen Fällen gelten die abgeschlossenen Versicherungen nur für bestimmte Länder. Ähnlich wie bei einer Krankenversicherung für den Urlaub kann bei Bedarf ein spezieller Rechtsschutz sinnvoll sein. Bei einer Absicherung in Familien ist es zudem wichtig, den Vertrag so zu gestalten, dass alle Familienmitglieder eingeschlossen sind. Eine Privatrechtsschutzversicherung im Bereich Medizinrecht greift nicht für Betroffene, die nicht als Vertragspartner genannt sind.

Und wenn die Versicherung den Rechtsschutz ablehnt?

Es kann vorkommen, dass Versicherer eine Übernahme ablehnen, obwohl der Vertrag eigentlich zu dieser verpflichtet. Ein entsprechendes Ablehnungsschreiben bedeutet jedoch nicht automatisch das Aus für den Rechtsweg. Betroffene sollten in dem Fall schriftlich eine Auskunft über den Ablehnungsgrund einfordern. Falls diese vorliegt, kann man die Ablehnung durch einen Gutachter überprüfen lassen. Sofern das Gutachten zu einem gegenteiligen Ergebnis kommt, wird anschließend eine Beschwerde bei der Schlichtungsstelle eingereicht. Das kann bereits dazu führen, dass die andere Seite einlenkt. In anderen Fällen bleibt noch die Möglichkeit einer Klage vor Gericht.