Wer seine gesetzlichen Rentenbezüge aufstocken will, ohne die Beiträge dafür allein zu zahlen, kann mit staatlicher Förderung in seine Altersvorsorge investieren.
Parallel dazu werden jedem Sparer attraktive Zulagen gezahlt.
Wer kann die Riester-Rente nutzen?
Wer rentenversicherungspflichtig beschäftigt oder verbeamtet ist, kann die Vorteile dieser privaten Altersvorsorge nutzen. Darüber hinaus können Ehepartner über einen eigenen Zulagenvertrag von der staatlichen Förderung profitieren, wenn der Partner einen Vertrag abgeschlossen hat.
Staatliche Zulagen winken auch demjenigen, der sich in der Elternzeit befindet, arbeitslos ist oder eine gesetzliche Erwerbsminderungsrente bezieht.
Besonders lohnend ist diese Form der Altersvorosrge für Familien mit Kindern, da diese die Kinderzulagen erhalten.
Was muss eingezahlt werden?
Als Mindestbetrag müssen jährlich mindestens 60 Euro als Sockelbetrag in den Riester-Vertrag eingezahlt werden.
Junge Menschen, die sich bis zum 25. Geburtstag für diese Variante entscheiden, bekommen 200 Euro als Bonus auf ihrem Vertrag gutgeschrieben.
Grundsätzlich müssen mindestens 4% des Vorjahresbruttoeinkommen als Mindestbeitrag eingezahlt werden, um die volle Förderung zu erhalten. Wenn Sie weniger einzahlen, erhalten Sie auch nur eine anteilige Riester-Förderung.
Es ist zu empfehlen, regelmäßig zu prüfen, ob Sie wirklich den vollen Beitrag leisten, um sich 100% der Zulagen zu sichern. Ein Jobwechsel, eine Gehaltserhöhung oder eine Anpassung der Arbeitszeit können Einfluss haben und müssen beachtet werden.