Die private Haftpflichtversicherung gehört nicht zum gesetzlich vorgeschriebenen Versicherungsschutz, doch sollte niemand darauf verzichten. Nach deutschem Recht haftet jeder für Schäden an Personen und Dingen mit seinem persönlichen Vermögen und dies in unbegrenzter Höhe oberhalb der Pfändungsfreigrenze. Durch Unachtsamkeiten kann es zu einem finanziellen Desaster kommen, wenn kein Versicherungsschutz vorliegt.
Die private Haftpflichtversicherung - unabdingbarer Basisschutz auch für Senioren
Verursacht der Versicherte unabsichtlich oder selbst verschuldet einen Personen-, Vermögens- oder Sachschaden, geht die private Haftpflicht in Leistung.
Mit erheblichen Kosten sind in der Regel Personenschäden verbunden. Neben den Behandlungskosten können auch Schmerzensgeldanforderungen, Kosten für Rehabilitationsmaßnahmen bis hin zu Rentenansprüchen auf den Verursacher zukommen, wenn der Geschädigte körperlich oder geistig auf Dauer beeinträchtigt ist.
Die Haftpflicht prüft im Schadensfall den Anspruch eines Geschädigten und tritt bei einem berechtigten Zweifel in Form eines Rechtsschutzes auch für Gerichts- und Anwaltskosten ein, um Forderungen Dritter abzuwehren.