Wer nach seinem Tode rechtliche Auseinandersetzungen zwischen seinen Angehörigen vermeiden will, sollte sich frühzeitig um Nachlass und Ansprüche kümmern. Erst dann ist sicher gestellt, dass der eigene Wille auch realisiert wird. Denn, auch wenn man es nicht glauben mag, oft ist das Erbe ein Streitpunkt, an dem ganze Familien zerbrechen. Wenn Sie dem Vorbeugen möchten, sollten Sie Ihren letzten Willen in Form eines Testaments niederschreiben.
Testament sorgt für klare Verhältnisse
Mündliche Absprachen, wie mit der Aufteilung des Nachlasses verfahren werden soll, führen in der Regel zu Unstimmigkeiten. Mit einem Testament kann jeder Erblasser seinen eigenen Willen frühzeitig festlegen. Verzichtet man darauf, greift die gesetzliche Erbfolge. Der persönliche Nachlass kann mit einem Erbvertrag oder einem Testament geregelt werden, das handschriftlich abgefasst werden muss. So reicht es nicht aus, dieses per Computer zu erstellen, um es dann lediglich zu unterschreiben.
Klare Formulierungen von Bedeutung
Das Verteilen der Vermögenswerte muss im Testament eindeutig formuliert werden, wobei die Begünstigten namentlich erwähnt werden müssen. Eine Aufstellung der Sach- und Vermögenswerte, mit einer entsprechenden Zuordnung gehört dazu.
Wer sein Testament nicht in Eigenregie anfertigen will, kann dies auch bei einem Fachanwalt für Erbrecht oder einem Notar erledigen. Ein beim Notar angefertigtes Testament wird beim zuständigen Amtsgericht hinterlegt.
Für privat abgefasste Testamente besteht ebenfalls die Möglichkeit einer Hinterlegung beim Amtsgericht. Für alle, die darauf verzichten gilt, eine Person des eigenen Vertrauens zu wählen, bei der das Testament hinterlegt wird.
Wird der Letzte Wille in einem Schließfach deponiert, muss für den Schlüssel eine Vollmacht ausgestellt werden, um das Fach im Todesfall zu öffnen.