Steuerliche Vorteile winken dem Steuerpflichtigen mit privaten Zusatzrenten. Lebenslange Rentenansprüche aus einer privaten Versicherung oder ein Rentenanspruch aus dem Verkauf eines Mietshauses mindern die Rentenansprüche kaum. Renten dieser Art punkten mit dem Vorteil, dass sie, falls mit ab 65 Jahren ausgezahlt werden, lediglich mit 18 Prozent der Steuer unterliegen.
Einige Renten sind gar steuerfrei wie Renten aus der gesetzlichen Unfallversicherung, die von der Berufsgenossenschaft gezahlt wird, Geldrenten zur Wiedergutmachung von DDR- oder Nazi-Unrecht und auch Ablaufleistungen aus einer Kapitallebensversicherung, sofern der Versicherungsvertrag vor 2005 geschlossen wurde und mindestens zwölf Jahre gehalten wurde.
Altersvorsorgeaufwendungen werden steuermindernd berücksichtigt
Aufwendungen dieser Art können sich ab dem Jahr 2025 bis zu einem Höchstbetrag von 20.000 Euro bei Alleinstehenden und 40.000 Euro bei Ehepaaren steuermindernd auswirken. Aktuell können Aufwendungen dieser Art lediglich in begrenzter Höhe abgezogen werden und mit dem Übergang zur nachgelagerten Besteuerung werden diese Abzugsmöglichkeiten in Schritten erhöht, bis im Jahr 2025 diese Beiträge komplett als Sonderausgaben abzusetzen sind.