Ein Taschenrechner, Papier, eine Büroklamer und ein Kugelschreiber

Werbungskosten bei Renten

Welche Werbungskosten können geltend gemacht werden?

Steuerliche Vorteile winken dem Steuerpflichtigen mit privaten Zusatzrenten. Lebenslange Rentenansprüche aus einer privaten Versicherung oder ein Rentenanspruch aus dem Verkauf eines Mietshauses mindern die Rentenansprüche kaum. Renten dieser Art punkten mit dem Vorteil, dass sie, falls mit ab 65 Jahren ausgezahlt werden, lediglich mit 18 Prozent der Steuer unterliegen.
Einige Renten sind gar steuerfrei wie Renten aus der gesetzlichen Unfallversicherung, die von der Berufsgenossenschaft gezahlt wird, Geldrenten zur Wiedergutmachung von DDR- oder Nazi-Unrecht und auch Ablaufleistungen aus einer Kapitallebensversicherung, sofern der Versicherungsvertrag vor 2005 geschlossen wurde und mindestens zwölf Jahre gehalten wurde.

Altersvorsorgeaufwendungen werden steuermindernd berücksichtigt
Aufwendungen dieser Art können sich ab dem Jahr 2025 bis zu einem Höchstbetrag von 20.000 Euro bei Alleinstehenden und 40.000 Euro bei Ehepaaren steuermindernd auswirken. Aktuell können Aufwendungen dieser Art lediglich in begrenzter Höhe abgezogen werden und mit dem Übergang zur nachgelagerten Besteuerung werden diese Abzugsmöglichkeiten in Schritten erhöht, bis im Jahr 2025 diese Beiträge komplett als Sonderausgaben abzusetzen sind.

Werbungskosten-Pauschbetrag ersetzt Arbeitnehmer-Pauschbetrag

Seit dem Jahr 2005 entfällt der steuerliche Abzug des Arbeitnehmer-Pauschbetrags. Parallel dafür wird wie auch bei den Renten, ein Werbungskosten-Pauschbetrag von 102 Euro berücksichtigt. Eine übermäßige Belastung des Steuerpflichtigen durch den Wegfall der „alten“ Pauschale wird durch einen Zuschlag zum Versorgungsfreibetrag gewährleistet, der bis zum Jahr 2040 schrittweise abgeschmolzen wird.
In der Anlage R der Einkommensteuererklärung für Rentner wird die Steuerlast gemindert, ohne dass der Ruheständler etwas eintragen muss. Die Werbungskosten in Höhe von 102 Euro werden vom steuerpflichtigen Teil einer Rente automatisch vom Finanzamt abgezogen.

Alternativ zu dieser Pauschale können Sie auch alle Quittungen, Belege und sonstigen Nachweise über Ihre Werbungskosten sammeln und diese in Ihrer Steuererklräung angeben. Dieses Vorgehen lohnt sich, wenn Sie als Rentner mehr als 102 Euro pro Jahr an Werbungskosten haben.

Senioren dürfen höhere Ausgaben geltend machen

Wer als Rentner außerordentliche Zusatzausgaben hat, darf höhere Ausgaben bei seiner Steuererklärung einsetzen wie beispielsweise Beiträge für eine Gewerkschaft, Schuldzinsen für kreditfinanzierte Einzahlungen auf sein Rentenkonto oder Kosten für einen Rentenberater.
Zu den steuersenkenden Möglichkeiten gehört auch die Angabe für Kosten einer Haushaltshilfe oder Handwerker. In einer Steuererklärung können darüber hinaus auch viele Freibeträge eingetragen werden, ohne einen Antrag dafür zu stellen. So können Alleinstehende 36 Euro und Ehepaare 72 Euro als Sonderausgaben geltend machen und für Einkommen neben einer Pension oder Rente bis 1.900 Euro Altersentlastungsbetrag nutzen.