Ein Taschenrechner, Papier, eine Büroklamer und ein Kugelschreiber

Besteuerung von Alterseinkünften

Die Rente ist steuerfrei! Nein, leider stimmt das nicht.

Seit dem 1. Januar 2005 regelt das Alterseinkünftegesetz die einkommensteuerrechtliche Behandlung von Altersvorsorge-Aufwendungen und Altersbezügen. Seit diesem Stichtag wird nachgelagert besteuert, was konkret bedeutet, dass Altersvorsorgeaufwendungen in der Erwerbsphase die steuerlichen Belastungen senken. Die darauf beruhenden Rentenleistungen sind abzüglich der Freibeträge in der Auszahlungsphase der Besteuerung zu unterziehen.

Besteuerung von Renten erfolgt schrittweise
Der Wechsel bezüglich der Besteuerung von Alterseinkünften erfolgt bis zum Jahr 2040 in Schritten. Wer beispielsweise im laufenden Jahr 2010 erstmalig seine Rente bezieht, muss ab sofort und in den folgenden Jahren 60 Prozent seiner Rente versteuern. Jedoch wird sich für die meisten Rentner durch die nachgelagerte Besteuerung nicht viel ändern und Empfänger von kleinen und mittleren Renten müssen auch in Zukunft keine Steuern entrichten.


Wie gestaltet sich die Besteuerung der Altersrenten?
Schrittweisen werden die steuerpflichtigen Teile bis 2020 um jährlich 2 Prozent auf 80 Prozent und danach jährlich um ein Prozent bis zum Jahr 2040 auf 100 Prozent angehoben.
Auf Dauer wird der steuerfreie Anteil der Renten für jeden Jahrgang verbindlich festgeschrieben. Konkret bedeutet dies, dass bei einem erstmaligen Bezug einer Rente vor dem Jahr 2040 ein Freibetrag ermittelt wird, der sich mit dem ersten vollen Rentenbezug nicht mehr verändert. Zugrunde gelegt wird bei der Berechnung des Freibetrages die Jahresbruttorente des vollen Rentenbezugsjahres und ein prozentualer Anteil, der in Abhängigkeit vom Kalenderjahr der ersten Rente abhängig ist.

Steuerfreier Anteil der Rente wird abgeschmolzen
Nach dem Jahr 2020 wird für jeden Jahrgang ein steuerfreier Teil reduziert. Wer beispielsweise ab dem Jahr 2020 in Rente geht, erhält einen 20-prozentigen Freibetrag und muss für 80 Prozent von seiner Rente Steuern entrichten.

Wann müssen Rentner Steuern zahlen?

Wann Steuern gezahlt werden müssen, ist bei einem Rentner von mehreren Faktoren abhängig. Der Familienstand, die Höhe der Einnahmen, die Höhe der Krankenversicherungsbeiträge wie auch steuerliche Abzugsbeträge nehmen Einfluss auf die Besteuerung. Grundsätzlich gilt, dass derjenige, der als Alleinstehender eine Jahresbruttorente in Höhe von etwa 19.000 Euro bezieht, keine Steuern entrichten muss, sofern keine weiteren Einkünfte aus Vermietung oder Verpachtung vorhanden sind. Ähnliche Regelungen gelten bei Ehepaaren. Hier verdoppelt sich der Betrag, wenn keine weiteren Einkünfte erzielt werden.

Wie sehen die Auswirkungen für Rentner nach 2005 aus?
Wer nach 2005 in Rente geht, kann von steuerlichen Abzugsmöglichkeiten für Altersvorsorgeaufwendungen profitieren. Dazu gehören Beiträge für eine Rentenversicherung wie auch vergleichbare Aufwendungen. Nach dem Ablauf einer Übergangsphase sind alle Beiträge dieser Art ab dem Jahr 2025 voll absetzbar.

Warum wird die Rente besteuert?

Ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts war Anlass, seit dem Jahr 2005 eine Rentenbesteuerung durch das Alterseinkünftegesetz vorzunehmen. So wurde entschieden, dass durch unterschiedliche Besteuerungen von Beamtenpensionen und Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung das Gleichbehandlungsgebot unterlaufen wurde. Bis zu diesem Jahr unterlagen Beamtenpensionen der vollen Besteuerung, während eine Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung lediglich in Höhe des Ertragsanteils versteuert wurde.

Mit welchen Auswirkungen ist zu rechnen?
Wer bereits am 31. Dezember 2004 eine Rente bezog, muss seine Rentenbezüge mit einem Anteil von 50 Prozent versteuern. Der steuerfreie Anteil, der sich nach diesem Datum ergibt, wird dann für den Rest der Rentenlaufzeit festgeschrieben. Als Bemessungsgrundlage für den steuerfreien Teil gilt die Jahresbruttorente aus dem Jahr 2005.

Rentenbesteuerung von Freibetrag abhängig
Bei der Besteuerung einer Rente wird nicht ein bestimmter Prozentsatz definiert, sondern der individuelle Freibetrag ermittelt. Ändert sich die Summe der Jahresrente, die kontinuierliche Rentenanpassung ausgenommen, muss der steuerfreie Anteil der Rentenbezüge neu ermittelt werden und dies Jahr für Jahr. Zu einer Neuberechnung führen auch Rentenrückzahlungen wie Rentennachzahlungen. Diese Regelungen beziehen sich auf Hinterbliebenenrenten wie auch auf Renten wegen einer verminderten Erwerbsfähigkeit.