Ein Taschenrechner, Papier, eine Büroklamer und ein Kugelschreiber

Steuerfreibeträge für Rentner

Muss ich als Rentner Steuern zahlen?

Als wesentliche Änderung des neuen Alterseinkünftegesetzes gilt ein schrittweiser Übergang zur vollen Besteuerung der Rente, wobei angestrebt wird, dass ab dem Jahr 2040 alle Pensionen und gesetzlichen Renten zu 100 Prozent der Einkommensteuer unterworfen sind. Doch müssen Neurentner ab 2040 nicht befürchten, die Bezüge mit dem Finanzamt komplett zu teilen.
Unterschiedliche Steuerfreibeträge wie auch abziehbare Pauschalen können angerechnet werden, sodass letztendlich der größte Teil der Renten abgabenfrei bleibt. Selbst Ruheständler, die über hohe Einkünfte verfügen, werden steuerlich nur in einem geringen Maße belastet.
Sonderausgabenabzug bietet Vorteile

Grundsätzlich bringt das Alterseinkünftegesetz für Arbeitnehmer eine wesentliche Verbesserung mit sich: Die Beiträge für die gesetzliche Rentenversicherung werden vom Jahr 2005 ausgehend in Schritten steuerfrei gestellt, wobei der steuerfreie Teil Jahr für Jahr um zwei Prozentpunkte ansteigt, bis zum Jahr 2025 100 Prozent erreicht sind. Dann liegt der Entlastungsbeitrag bei maximal 20.000 Euro im Jahr.
Altersvorsorgeaufwendungen werden somit im Rahmen der Höchstgrenze schon im Jahr 2025 zu 100 Prozent von der Steuer befreit sein, wobei die volle Rentenbesteuerung erst ab dem Jahr 2040 wirksam wird.
Gefördert werden vom Gesetzgeber jedoch nur Beiträge an berufsständische Versorgungswerke und gesetzliche Rentenversicherungen. Darüber hinaus sind kapitalgedeckte private Leibrentenversicherungen steuerlich begünstigt.