Krankmeldung im Minijob

Was tun im Krankheitsfall?

Über 800.000 Rentner in Deutschland üben einen Minijob aus. Grundsätzlich gelten für die arbeitenden Rentner die gleichen Gesetze wie für jüngere Arbeitnehmer. Doch was bedeutet dies konkret im Krankheitsfall?

Gleiches Recht für alle
Die Zahl von arbeitenden Rentnern hat in den vergangenen Jahren stetig zugenommen. Aufgrund der steigenden Preise in allen Lebensbereichen steht zu erwarten, dass es in Zukunft noch mehr Arbeitnehmer im Rentenalter geben wird. Dabei üben die meisten Rentner einen Minijob aus. 835.000 Rentner arbeiteten 2021 als Minijobber. Dabei gilt das Arbeitsrecht für alle Minijobber gleichermaßen – ob Rentner oder nicht. Somit haben auch Rentner im Krankheitsfall einen Anspruch auf sechs Wochen Lohnfortzahlung.

Wenn Sie als Rentner in einem Minijob arbeiten, haben Sie sowohl im Krankheitsfall als auch im Falle einer Kur das Anrecht auf eine Entgeltfortzahlung. Das bedeutet, der Lohn wird vom Arbeitgeber über einen Zeitraum von bis zu sechs Wochen weitergezahlt, als ob Sie in der Zeit Ihres Ausfalls gearbeitet hätten.

Von dieser Regelung wissen viele Arbeitnehmer nichts und viele Arbeitgeber gehen damit auch nicht hausieren. Aber diese Maßnahme zum Schutz der Gesundheit ist gesetzlich verankert. Sie sollten sich daher nicht scheuen, davon Gebrauch zu machen.

Krankschreibung für die Lohnfortzahlung

Wichtigste Voraussetzung für die Lohnfortzahlung ist eine Krankschreibung durch einen Arzt. Wenn Sie krank sind oder behandlungsbedürftig und an einer Reha-Maßnahme teilnehmen, müssen Sie spätestens ab dem vierten Tag der krankheitsbedingten Abwesenheit eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorlegen. Für die Bescheinigung müssen Sie nicht einmal unbedingt den Hausarzt vor Ort aufsuchen. Denn die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung wird auch in Form einer Online-Krankschreibung anerkannt. Für die Online-Krankschreibung wird eine Telefon- oder Videosprechstunde mit einem Arzt vereinbart. Dieser stellt eine private Krankschreibung aus, die beim Arbeitgeber digital eingereicht werden kann. Wichtig ist noch zu wissen, dass Sie mindestens seit vier Wochen in einem Betrieb beschäftigt sein müssen, um ein Anrecht auf Lohnfortzahlung zu haben.

Wer als Minijobber erkrankt und aufgrund dessen nicht zur Arbeit erscheinen kann, muss dies seinem Arbeitgeber sofort mitteilen. Zunächst genügt zu diesem Zwecke eine Krankmeldung als formlose Mitteilung. Theoretisch ist diese auch per E-Mail möglich, besser ist jedoch auch bei einem Minijob ein kurzer Anruf, um sicherzugehen, dass die Krankmeldung zeitnah erhalten wird und der Arbeitgeber entsprechend umplanen kann. Darüber hinaus sollten Sie angeben, wie lange Sie arbeitsunfähig sein werden. Wer höchstens drei Tage krankheitsbedingt ausfällt, braucht nach der Krankmeldung in der Regel nichts weiter zu unternehmen.
 
Ist jedoch absehbar, dass Sie länger als drei Tage ausfallen, müssen Sie sich beim Arzt eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung holen. Diese ist nicht mit der Krankmeldung zu verwechseln. Bei einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) handelt es sich um ein ärztliches Attest über Ihre Erkrankung. Dieses dient als offizieller Nachweis für Arbeitgeber und Krankenkasse. Die AU wird nach einem medizinischen Gutachten vom Arzt ausgestellt und nur mit Vorlage der AU besteht ein Anspruch auf die Lohnfortzahlung. Ausstellen dürfen die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung Hausärzte, Fachärzte und Zahnärzte. Dabei kann eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung mittlerweile sogar online zum Herunterladen beantragt und dem Arbeitgeber digital übermittelt werden.

Eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ist in der Regel ein vierseitiges Papier im DIN-A6-Format. Dabei besteht die AU aus einer Seite für den Arbeitgeber, einem Beleg für Ihre Krankenversicherung, einer Seite für Ihre eigenen Unterlagen sowie aus einem Beleg, der vom Arzt aufbewahrt wird. Das Dokument für den Arbeitgeber enthält keine Informationen zu Ihrer Diagnose. Die Privatsphäre bleibt auch bei der Abgabe einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung gewahrt.

Zu unterscheiden sind zwei Arten der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung:

  • Die Erstbescheinigung stellt der Arzt aus, wenn ein Arbeitnehmer innerhalb der letzten sechs Monate erstmalig an einer Krankheit leidet.
  • Eine Folgebescheinigung wird ausgestellt, wenn die Krankheit der Erstbescheinigung über den zunächst angegebenen Zeitraum hinaus andauert.

Was passiert bei längerer Krankheit?

Ein Anspruch auf Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber besteht für sechs Wochen. Wer anschließend als Minijobber länger krankheitsbedingt ausfällt, hat keinen Anspruch auf Krankengeld, da Rentner bei einer geringfügigen Beschäftigung nicht in die Krankenkasse einzahlen.
Eine Kündigung darf der Arbeitgeber aufgrund von Krankheit nur als letztes Mittel aussprechen. Dies kann beispielsweise der Fall sein, wenn der Arbeitnehmer auch in Zukunft durch eine negative Gesundheitsprognose beeinträchtigt wird. Besonders leicht ist für Arbeitgeber die Kündigung, wenn Sie weniger als sechs Monate im Unternehmen beschäftigt waren oder wenn das Unternehmen weniger als zehn Mitarbeiter beschäftigt.