Krankschreibung für die Lohnfortzahlung
Wichtigste Voraussetzung für die Lohnfortzahlung ist eine Krankschreibung durch einen Arzt. Wenn Sie krank sind oder behandlungsbedürftig und an einer Reha-Maßnahme teilnehmen, müssen Sie spätestens ab dem vierten Tag der krankheitsbedingten Abwesenheit eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorlegen. Für die Bescheinigung müssen Sie nicht einmal unbedingt den Hausarzt vor Ort aufsuchen. Denn die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung wird auch in Form einer Online-Krankschreibung anerkannt. Für die Online-Krankschreibung wird eine Telefon- oder Videosprechstunde mit einem Arzt vereinbart. Dieser stellt eine private Krankschreibung aus, die beim Arbeitgeber digital eingereicht werden kann. Wichtig ist noch zu wissen, dass Sie mindestens seit vier Wochen in einem Betrieb beschäftigt sein müssen, um ein Anrecht auf Lohnfortzahlung zu haben.
Wer als Minijobber erkrankt und aufgrund dessen nicht zur Arbeit erscheinen kann, muss dies seinem Arbeitgeber sofort mitteilen. Zunächst genügt zu diesem Zwecke eine Krankmeldung als formlose Mitteilung. Theoretisch ist diese auch per E-Mail möglich, besser ist jedoch auch bei einem Minijob ein kurzer Anruf, um sicherzugehen, dass die Krankmeldung zeitnah erhalten wird und der Arbeitgeber entsprechend umplanen kann. Darüber hinaus sollten Sie angeben, wie lange Sie arbeitsunfähig sein werden. Wer höchstens drei Tage krankheitsbedingt ausfällt, braucht nach der Krankmeldung in der Regel nichts weiter zu unternehmen.
Ist jedoch absehbar, dass Sie länger als drei Tage ausfallen, müssen Sie sich beim Arzt eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung holen. Diese ist nicht mit der Krankmeldung zu verwechseln. Bei einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) handelt es sich um ein ärztliches Attest über Ihre Erkrankung. Dieses dient als offizieller Nachweis für Arbeitgeber und Krankenkasse. Die AU wird nach einem medizinischen Gutachten vom Arzt ausgestellt und nur mit Vorlage der AU besteht ein Anspruch auf die Lohnfortzahlung. Ausstellen dürfen die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung Hausärzte, Fachärzte und Zahnärzte. Dabei kann eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung mittlerweile sogar online zum Herunterladen beantragt und dem Arbeitgeber digital übermittelt werden.
Eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ist in der Regel ein vierseitiges Papier im DIN-A6-Format. Dabei besteht die AU aus einer Seite für den Arbeitgeber, einem Beleg für Ihre Krankenversicherung, einer Seite für Ihre eigenen Unterlagen sowie aus einem Beleg, der vom Arzt aufbewahrt wird. Das Dokument für den Arbeitgeber enthält keine Informationen zu Ihrer Diagnose. Die Privatsphäre bleibt auch bei der Abgabe einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung gewahrt.
Zu unterscheiden sind zwei Arten der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung:
- Die Erstbescheinigung stellt der Arzt aus, wenn ein Arbeitnehmer innerhalb der letzten sechs Monate erstmalig an einer Krankheit leidet.
- Eine Folgebescheinigung wird ausgestellt, wenn die Krankheit der Erstbescheinigung über den zunächst angegebenen Zeitraum hinaus andauert.