Rente und Altersvorsorge für die Generation 50+
Die Welt der Altersvorsorge ist in den letzten Jahrzehnten zunehmend komplexer geworden.
Gerade die heutige Generation 50+ ist dabei von einem besonderen Problem betroffen:
Zu Beginn ihrer Erwerbstätigkeit zeichnete sich eine abnehmende Leistungsfähigkeit der gesetzlichen Rentenversicherung noch nicht ab. Mittlerweile dürfte anhand sozialpolitischer Umstrukturierungen aber ersichtlich geworden sein, dass zukünftige Rentner nicht mehr allein auf die gesetzliche Absicherung vertrauen können.
Häufig ist die staatliche Rente aber alles, was Senioren nach dem Ausscheiden aus dem Arbeitsleben an finanziellen Mitteln zur Verfügung steht. Doch reicht die Rente zum Halten des Lebensstandart aus? - Häufig nicht, sonst würden in Deutschland nicht immer mehr Rentner nur knapp über der Armutsgrenze leben!Denken Sie auch daran, dass Sie unter Umständen von Arbeitslosigkeit im Alter betroffen sein könnten und entsprechende finanzielle Einbußen hinnehmen müssen.
Insbesondere die Generation 50+ sieht sich angesichts der Entwicklungen im Rentensystem neuen Heraufforderungen gegenüberstehen. Sie müssen umgehend prüfen, ob auch im individuellen Fall eine Versorgungslücke zu befürchten ist und welche Maßnahmen das Entstehen einer solchen noch verlässlich abwenden können.
Altersvorsorge – viele Wege, ein Ziel
Wie sich die individuelle Rente zusammensetzt, ist stets davon abhängig, welche Maßnahmen zur Altersvorsorge in jüngeren Jahren ergriffen wurden.
Für viele heutige Rentner speist sich das Altersauskommen lediglich aus einer Quelle. Sie beziehen zum Beispiel als ehemalige Angestellte Gelder aus der gesetzlichen Rentenversicherung oder aber als ehemalige Staatsbedienstete eine Pension.
Mittlerweile müssen mehrere Wege gegangen werden, damit das Altersauskommen gesichert werden kann. Erhöhungen des Alterseinkommens können dabei etwa durch den Abschluss einer privaten Rentenversicherung oder durch einen Abschluss einer staatlich geförderten Zusatzrente erreicht werden.
Riester- und Rüruprente
Zu den staatlich geförderten Zusatzrentenmodellen gehören die Riester-Rente und die Rürup-Rente. Erstere richtet sich vor allem an Personen, die in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert sind, während nach dem Rürup-Modell auch Selbstständige für ihr Alter vorsorgen können.
Der Abschluss einer privaten, aber staatlich geförderten Zusatzrente – oft auch in Form des sogenannten Wohn-Riesterns – wird mittlerweile auch schon jungen Menschen ans Herz gelegt. Dies bedeutet aber nicht, dass die Riester-Rente für die Generation 50+ ausscheidet.
Wer erst spät mit dem sogenannten Riestern beginnt, muss schlichtweg die Anlageform finden, die sich für sein Alter eignet. Während Riester-Fonds-Sparpläne aufgrund ihrer spekulativeren Ausrichtung eher für junge Sparer geeignet sind, bieten sich für Späteinsteiger insbesondere Riester-Banksparpläne an. Personen ab 50 sollten dabei darauf achten, die Höchstsparsummen zu erreichen, damit aus den eigenen Sparleistungen und den staatlichen Zulagen noch eine hilfreiche Zusatzrente erwachsen kann.
Optionen prüfenInsgesamt ist zu erkennen, dass es bei der Altersvorsorge auch für ältere Personen mehrere Optionen gibt. Im Idealfall setzen dabei auch ältere Sparer auf Kombinationen aus gesetzlichen, betrieblichen und privaten Altersvorsorgemodellen. Was dabei allerdings nicht vergessen werden darf, ist, dass die Arbeitskraft auch schon vor Erreichen des Rentenalters durch Krankheit reduziert werden kann. Zusätzliche Absicherungen wie eine leistungsstarke Berufsunfähigkeitsversicherung oder aber eine elementare Erwerbsunfähigkeitsversicherung können dabei vor finanziellen Einbußen schützen.
Finanzen im Alter: Hinzuverdienen und Rentenversteuerung
Für Ruheständler sind nicht mehr einzelne Vorsorgeoptionen interessant. Viel existenzieller ist die Frage danach, wie die Finanzen im Alter gemanagt werden können. Viele Rentner möchten oder müssen im Alter hinzuverdienen, um sich einen angenehmen Ruhestand gestalten zu können. Dabei müssen einige wichtige Rahmenbedingungen beachtet werden:
So müssen etwa Rentner, die das gesetzliche Rentenalter noch nicht erreicht haben, mit Kürzungen der gesetzlichen Rente rechnen, wenn sie Höchstverdienstgrenzen überschreiten. Wenn Sie als Rentner einem Mini-Job nachgehen oder einen anderen Zuverdienst hat, muss den Grundfreibetrag im Auge behalten.
Hinzu kommt, dass auch Rentner eine Steuererklärung einreichen müssen, falls ihr Einkommen den Grundfreibetrag überschreitet. Wer durch Rentenzahlungen, Vermietungen und Kapitalanlagen ein höheres Einkommen erwirtschaftet, kann vom Finanzamt zur Kasse gebeten werden.
Leistungen aus der gesetzlichen Rente werden dabei momentan mit einem jährlich steigenden Besteuerungsanteil versteuert, bis im Jahr 2040 eine vollständige Versteuerung der Leistungen fällig wird.
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