Ein Mann ist auf einem schneebedeckten Gehweg ausgerutscht und hingefallen, er liegt auf der Seite

Haftpflicht - Versicherungsschutz im Alltag

Seniorentarife und Versicherungsbedingungen der Haftpflicht

Die private Haftpflichtversicherung gehört nicht zum gesetzlich vorgeschriebenen Versicherungsschutz, doch sollte niemand darauf verzichten. Nach deutschem Recht haftet jeder für Schäden an Personen und Dingen mit seinem persönlichen Vermögen und dies in unbegrenzter Höhe oberhalb der Pfändungsfreigrenze. Durch Unachtsamkeiten kann es zu einem finanziellen Desaster kommen, wenn kein Versicherungsschutz vorliegt.

Die private Haftpflichtversicherung - unabdingbarer Basisschutz auch für Senioren
Verursacht der Versicherte unabsichtlich oder selbst verschuldet einen Personen-, Vermögens- oder Sachschaden, geht die private Haftpflicht in Leistung.
Mit erheblichen Kosten sind in der Regel Personenschäden verbunden. Neben den Behandlungskosten können auch Schmerzensgeldanforderungen, Kosten für Rehabilitationsmaßnahmen bis hin zu Rentenansprüchen auf den Verursacher zukommen, wenn der Geschädigte körperlich oder geistig auf Dauer beeinträchtigt ist.
Die Haftpflicht prüft im Schadensfall den Anspruch eines Geschädigten und tritt bei einem berechtigten Zweifel in Form eines Rechtsschutzes auch für Gerichts- und Anwaltskosten ein, um Forderungen Dritter abzuwehren.

Risiken ausreichend absichern

Wer nicht auf finanzielle Engpässe im Schadensfall stoßen will, muss die Höhe der Versicherungssumme ausreichend ansetzen.
Diese umschreibt die Summe, die maximal nach einem Schaden ausgezahlt wird. Für Personen- oder Sachschäden sollte die Versicherungssumme in Höhe von drei Millionen Euro nicht unterschritten werden.
Es kommt jedoch auch auf den gewählten Tarif an, denn nicht alle bieten die gleichen Bedingungen. Jeder sollte individuelle Anforderungen mit seinem Versicherer absprechen und gegebenenfalls einen Zusatzschutz vereinbaren.
Über die Police sind in der Regel alle zum Haushalt gehörenden Mitglieder für den Schadensfall eingeschlossen. Dies bezieht sich auch auf volljährige, unverheiratete Kinder, die beispielsweise einen Haushalt am Studienort führen.
Grundsätzlich gilt der Versicherungsschutz bis zum Ende einer Erstausbildung und für den Zeitraum eines Wehr- oder Zivildienstes. Danach muss ein eigener Vertrag vereinbart werden.

Beitragshöhe orientiert sich am Leistungsumfang

Die Höhe der Versicherungssumme wie auch der gewählte Tarif bestimmt die Beiträge zum Haftpflichtversicherungsschutz. Dabei kommt es auch darauf an, von Zeit zu Zeit den Schutz auf den Prüfstand zu stellen, um eine Unterversicherung zu vermeiden. Verändert sich beispielsweise für einen Alleinstehenden die persönliche Lebenssituation durch eine Ehe oder Familienzuwachs, muss dies dem Versicherer mitgeteilt werden, damit es nicht zu Lücken kommt.
Ziehen zwei Menschen zusammen oder heiraten, reicht ein Vertrag aus.
Einige Versicherungen bieten Seniorentarife an. Weil diese Zielgruppe mit weniger Risiken behaftet ist, werden leistungsstarke Tarife zu günstigeren Bedingungen für die Generation 50 Plus angeboten, sodass sich Vergleiche für Senioren immer auszahlen. Überprüfen Sie unbedingt Ihre Versicherungsunterlagen und überlegen Sie, ob für Sie ein Wechsel in einen anderen Tarif infragekommt. Von sich aus bieten Versicherungsgesellschaften in der Regel keinen Wechsel in einen günstigeren Vertrag an, diesen müssen Sie selber heraussuchen und dann den Tarifwechsel vornehmen. Das ist weit weniger kompliziert als es klingt und kann dazu beitragen, dass Sie pro Jahr einiges an Geld sparen.

Haftpflichtversicherung im Ehrenamt

Auf das ehrenamtliche Engagement kann in der Bundesrepublik niemand verzichten. Unzählige soziale Aufgaben werden mittlerweile von Verbänden und Vereinen übernommen und Helfer verbringen einen Großteil ihrer freien Zeit mit Tätigkeiten dieser Art.

Sind Ehrenamtliche haftpflichtversichert?
Wie in allen anderen Bereichen auch sind ehrenamtlich Tätige nicht davor geschützt, einen Schaden zu verursachen. Grundsätzlich besagt die deutsche Rechtsprechung, dass jeder, der einen Personen-, Sach- oder Vermögensschaden verursacht, bis zur Pfändungsfreigrenze mit seinem persönlichen Vermögen haftet. Wird dem Verursacher leichte Fahrlässigkeit nachgewiesen und sind bestimmte Kriterien in der jeweiligen Satzung eines Vereins festgeschrieben, kann eine persönliche Haftung auch ausgeschlossen werden. Dies betrifft in der Regel Verantwortungsträger und ehrenamtliche Vereinsvorstände. Einige Bundesländer sind dazu übergegangen, den Schutz durch die gesetzliche Unfallversicherung um den Haftpflichtversicherungsschutz zu erweitern, der auch das Haftungsrisiko von Ehrenamtlichen einschließt. Durch den Abschluss privater Gruppenversicherungsverträge im Bereich Unfall- und Haftpflichtversicherung für Ehrenamtliche konnten somit bestehende Versicherungslücken geschlossen werden, um nachhaltig das ehrenamtliche Engagement zu stärken.