Seit Beginn des Jahres 2005 gelten für die Besteuerung von Renten und Altersvorsorgeaufwendungen andere Regeln. Durch die Einführung des Alterseinkünftegesetzes gilt der Übergang zur nachgelagerten Besteuerung von Bezügen im Alter. Für Rentner und Beitragszahler bedeutet dies konkret, dass Renten nach und nach steuerpflichtig werden. Doch parallel dazu werden die während des aktiven Berufslebens eingezahlten Beträge in die Altersvorsorge schrittweise von der Steuer freigestellt.
Kapitallebensversicherung steuerrechtlich neu eingeordnet
Für seit 2005 abgeschlossene Kapitallebensversicherungen gilt, dass diese zur Auszahlung hin voll versteuert werden. Alle eingezahlten Beträge werden von der Auszahlungssumme abgezogen, wobei die Differenz der Einkommensteuer unterliegt. Steuerliche Vergünstigungen winken demjenigen, dessen Vertrag eine Laufzeit von wenigstens zwölf Jahren aufweist und erst nach dem 60. Geburtstag ausgezahlt wird. In diesem Fall muss lediglich die Hälfte des Ertrags versteuert werden. Von der Steuer freigestellt sind alle Verträge, die bis zum 31. Dezember 2004 abgeschlossen wurden.