Die gesetzliche Rente allein wird nicht reichen, im Ruhestand ohne finanzielle Lücken leben zu können. Neben der privaten Altersvorsorge, die jeder in Eigeninitiative vereinbaren kann, gibt es darüber hinaus die Möglichkeit der betrieblichen Altersvorsorge. Die Pensionskasse ist von fünf Durchführungswegen gekennzeichnet, wobei grundsätzlich zwischen kapitalgedeckten und umlagefinanzierten Pensionskassen unterschieden werden muss.
Pensionskasse als eigenständiger Versorgungsträger
Pensionskassen haben den Auftrag, Vorsorgerisiken abzusichern wie den Eintritt in den Ruhestand, Tod oder Invalidität des Arbeitnehmers. Dabei haben die Versorgungsberechtigten einen rechtlich abgesicherten Anspruch auf die Leistungen durch Pensionskassen. Im Gegensatz zu klassischen Unterstützungskassen ist der einzelne Arbeitnehmer selber versichert und nicht etwa über den Arbeitgeber.
Auszahlungen während der Verrentung
Wie bei anderen Vorsorgeprodukten auch, gilt für die Auszahlungen im Ruhestand durch die Pensionskasse die nachgelagerte Besteuerung. Auch in Zukunft besteht die Möglichkeit, Beiträge bis zu einer Höhe von 1.800 Euro jährlich steuerbegünstigt in die Pensionskasse einzahlen zu können. Ausgenommen hiervon sind Altverträge mit einer Direktversicherung, die der Pauschalbesteuerung unterliegen oder beitragsfrei gestellt sind. Dann gilt, dass auf diesen Beitrag Sozialabgaben entfallen. Werden Beiträge aus versteuertem wie auch sozialversicherungspflichtigem Lohn oder Gehalt geleistet, können diese bei der Einkommensteuererklärung als Sonderausgaben steuerlich geltend gemacht werden.
Pensionskassen und Insolvenz
Müsste eine Pensionskasse Insolvenz anmelden, ist der Arbeitgeber des Versicherten dazu verpflichtet, für die Ansprüche einzuspringen. An erster Stelle trägt jedoch die Pensionskasse die Haftung. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) kontrolliert die Pensionskassen und seit Jahresbeginn 2006 unterliegen Pensionskassen ähnlichen Anforderungen wie herkömmliche Versicherungsunternehmen.
Welche Bedingungen gelten?
Für den Eintritt in eine Pensionskasse benötigt der Arbeitnehmer immer die Einwilligung des Arbeitgebers, weil betriebliche Altersvorsorgungen auch immer einer Zusage durch den Chef unterliegen, der auch die Wahl der Pensionskasse trifft. Der Arbeitgeber wendet auch selber die Entgeltumwandlung an. Konkret bedeutet dies, dass der vom monatlichen Lohn einbehaltene Beitrag direkt vom Arbeitgeber in die Pensionskasse eingezahlt wird. Scheidet ein Arbeitnehmer aus einem Betrieb aus, kann diese Form der Altersversorgung privat mit eigenen Beiträgen weiter geführt werden.
Pensionskassen bieten Sicherheit
Die Beiträge von Arbeitgebern unterliegen einer von Pensionskassen gewährleisteten Garantieverzinsung in Höhe von 2,25 Prozent. Aus diesem Grunde investieren Pensionskassen das Kapital der Arbeitnehmer meist in sichere Kapitalanlageprodukte wie festverzinsliche Wertpapiere, um dem Arbeitnehmer die garantierte Mindestleistung im Rentenalter garantieren zu können. Der Anteil an Aktienanlagen, deren Wertsteigerung stärker von den Entwicklungen an den Kapitalmärkten abhängig ist, darf 35 Prozent nicht übersteigen.