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Altersteilzeit

Möglichkeiten und Bedingungen für Arbeitnehmer

Immer mehr Arbeitnehmer machen von der Möglichkeit einer Altersteilzeit Gebrauch. Diese kann Jahre vor dem regulären Ruhestand in Anspruch genommen werden und mehr als eine halbe Million Arbeitnehmer genießen jetzt schon Freizeit vor dem Rentenalter.

Gesetz eröffnete neue Möglichkeiten
Als im August 1996 das „Gesetz zur Förderung eines gleitenden Übergangs in den Ruhestand“ in Kraft trat, war die hohe Nachfrage noch nicht abzusehen. Doch nur wenige Jahre später stieg die Zahl der Antragsteller auf Altersteilzeit an. Ziel des Gesetzes soll seitdem sein, Arbeitnehmern, die in die Jahre gekommen sind, bereits vor dem regulären Ruhestand einen allmählichen Ausstieg aus der Berufstätigkeit zu ermöglichen.

Auf diese Weise erhofft sich der Gesetzgeber, jüngeren Arbeitslosen in eine Beschäftigung zu verhelfen.
Jedoch müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein, bevor ein Arbeitnehmer in Altersteilzeit wechseln kann. Das 55. Lebensjahr muss vollendet sein. Darüber hinaus muss jeder Antragsteller für die vergangenen fünf Jahre wenigstens drei Jahre eine versicherungspflichtige Beschäftigung nachweisen können. Verbunden damit ist die Verpflichtung, dass der Beschäftigte seine reguläre Arbeitszeit um die Hälfte reduziert. Lagen in der Vergangenheit flexible Arbeitszeiten vor, muss die Hälfte der bisherigen Zeit im Schnitt erreicht werden. Mit der Altersteilzeit ist immer eine Versicherungspflicht verbunden, womit sie nicht für Beschäftigte in sogenannten Minijobs infrage kommt.

Altersteilzeit - welche Kriterien gelten?

Vorteile der Altersteilzeit nutzenGrundsätzlich gibt es für die Altersteilzeit keinen rechtlichen Anspruch. Wer sich mit seinem Chef einigen kann, hat die Möglichkeit, zwischen zwei Modellen zu wählen.
Die Arbeitszeit kann halbiert werden, wenn der Beschäftigte während der Altersteilzeit die halbe Stundenzahl arbeitet, oder das Blockmodell nutzt. In der Praxis bedeutet dies, dass man während der ersten Hälfte der Altersteilzeit bei reduziertem Einkommen voll arbeitet und im Anschluss daran, bei einer Bezahlung aus aktiven Zeiten, in eine gleich lange Passivphase übergeht.
In der Regel favorisieren Arbeitnehmer die Möglichkeit des Blockmodells, um sich ein frühzeitiges Ausscheiden aus der aktiven Phase zu sichern.

  • Altersteilzeit und Einkommenseinbußen
    Wer sich früher als gewohnt aus dem Berufsleben verabschieden will, muss dafür auch Einkommenseinbußen in Kauf nehmen. Jedoch ist der Arbeitgeber gesetzlich dazu verpflichtet, wenigstens 70 Prozent der Nettobezüge an den Arbeitnehmer zu zahlen. Doch nicht nur beim Einkommen nimmt der Gesetzgeber den Arbeitgeber in die Pflicht. Sie müssen bei den Beiträgen zur gesetzlichen Rentenversicherung dafür sorgen, dass wenigstens 90 Prozent der Beiträge aufgestockt werden, die bei der „alten“ Arbeitszeit fällig wurden.
    Wird ein Arbeitsplatz frei, weil ein Arbeitnehmer in die Altersteilzeit geht, muss der Betrieb den frei gewordenen Platz mit einem zuvor Ausgebildeten oder einem Arbeitslosen neu besetzen, wenn eine Förderung über die Bundesagentur für Arbeit fließen soll.
  • Altersteilzeit- was muss beachtet werden?
    Wer nach seiner Altersteilzeit nahtlos in den Ruhestand übergehen will, muss einige Faktoren beachten. So muss von vornherein feststehen, wann die reguläre Rente frühestens gezahlt wird.Nicht jeder, der sich für die Altersteilzeit entscheidet, geht zwingend in den Ruhestand über. Jedoch gilt grundsätzlich, dass eine Altersrente möglich ist, da die Altersteilzeit meist als Übergang in den Ruhestand dienen soll.
  • Altersrente nach Teilzeitarbeit - was bedeutet das?
    Diese Möglichkeit steht meist allen offen, die bis zum Stichtag 31. Dezember 1951 geboren sind. Für jüngere Arbeitnehmer gilt, über die „Altersrente für langjährig Beschäftigte“ ab dem 63. Lebensjahr in den Ruhestand zu gehen. Jedoch müssen mindestens 35 Versicherungsjahre nachgewiesen werden.
  • Vertrauensschutzregelung ermöglicht abschlagsfreien Ruhestand
    Für alle, die vor 1955 geboren sind und mit ihrem Chef vor Jahresbeginn 2007 eine Altersteilzeit vereinbart hatten gilt eine sogenannte Vertrauensschutzregelung. Konkret bedeutet dies, dass dieser Personenkreis trotz einer Anhebung der Altersgrenze mit 65 Jahren in den Ruhestand gehen kann, ohne Abschläge fürchten zu müssen. Für diejenigen, die nicht von dieser Regelung profitieren können, gilt ein vorzeitiger Rentenbeginn mit einem Abschlag.
  • Altersteilzeit auch 2010 noch ohne Verlust möglich?
    Ende 2009 lief die Förderung der Arbeitgeber aus, doch auch ab 2010 ist die Altersteilzeit noch möglich, weil nur die Arbeitgeberförderung ausläuft. Weiterhin bestehen bleiben Regelungen zur Steuer- und Sozialversicherungsfreiheit des Aufstockungsbetrags. Somit gelten auch langfristig Regelungen für alle Tarifparteien, die Tarifverträge bezüglich der Altersteilzeit auf der Grundlage des aktuellen Rechts anzupassen.
  • Aktive Altersteilzeit- Vorsicht bei langer Krankheit
    Wer gesetzlich krankenversichert ist und während der Altersteilzeit länger als sechs Wochen krank ist, hat nur noch einen verminderten Anspruch auf Krankengeldbezüge, die sich nach dem halbierten Verdienst bemessen.
  • Nimmt die Altersteilzeit Einfluss auf die spätere Rentenhöhe?
    Altersteilzeit ist um die Hälfte kürzer, als die bis dahin ausgeübte Beschäftigung, doch für die späteren Rentenbezüge bedeutet dies keinen extrem großen Verlust. Die Rente fällt lediglich um maximal zehn Prozent niedriger aus als beim „alten“ Verdienst.