Im Hintergrund ein Ordner mit dem Etikett Betriebsrente, davor ein Stapel Münzen, einige Euroscheine und ein Taschenrechner

Betriebliche Altersvorsorge

Umgangssprachlich oft Betriebsrente genannt, doch die betriebliche Altersversorgung ist viel mehr: Varianten & Optionen im Überblick

Die Altersvorsorge steht aufgrund der demografischen Entwicklung verstärkt im Mittelpunkt und wer nicht einzig und allein auf die gesetzlichen Rentenbezüge setzen will, kann sich unter anderem mit einer betrieblichen Rente ein zweites Standbein im Alter sichern.

Betriebliche Rente für Unternehmen bindend
Die betriebliche Altersvorsorge beschränkte sich bis zum Jahr 2001 auf ein freiwilliges Angebot. Erst danach wurde es für alle Unternehmen Pflicht, den Arbeitnehmern eine Form der betrieblichen Rente anzubieten. Somit werden Arbeitnehmern rechtliche Ansprüche auf eine Entgeltumwandlung seit dem Jahr 2002 eingeräumt, um eine eigenfinanzierte betriebliche Altersvorsorge vereinbaren zu können.
Ein Teil des Einkommens wird über den Arbeitgeber in ein Vorsorgeprodukt investiert, wobei das Unternehmen dieses mit einem Finanzdienstleistungsunternehmen abwickelt.

Die betriebliche Altersvorsorge kann von Arbeitnehmern in Anspruch genommen werden. Ob dies sinnvoll ist und für Sie persönlich eine Option ist, müssen Sie für sich prüfen. Auf der einen Seite kommt es sehr auf die Möglichkeiten an, die der Betrieb, in dem Sie tätig sind, zur Altersversorgung anbietet. Erscheint Ihnen das Angebot attraktiv, zögern Sie nicht. Dies gilt vor allem, wenn Ihr Arbeitgeber sämtliche Beiträge finanziert und Sie keinen Teil Ihres Bruttogehalts für die Betriebsrente einsetzen müssen. Aber auch, wenn Sie sich selbst beteiligen müssen, kann die betriebliche Altersvorsorge attraktiv sein. Prüfen Sie Ihre Optionen sorgfältig, bevor Sie sich entscheiden.

Überblick über die Varianten der Betrieblichen Altersversorgung

Direktzusage als private Altersvorsorge

beliebte Variante der betrieblichen Altersvorsorge

Die private Altersvorsorge nimmt einen immer höheren Stellenwert ein und aus diesem Grunde gibt es für Arbeitnehmer einen Rechtsanspruch auf die betriebliche Altersvorsorge. Vom monatlichen Gehalt oder Lohn wird ein Teil in Form einer Entgeltumwandlung in ein Altersvorsorgeprodukt eingezahlt. Orientiert daran, ob diese Beiträge aus dem versteuerten oder dem unversteuerten Einkommen geleistet werden, ist die Rede von einer Brutto- oder Nettoentgeltumwandlung.

Für eine betriebliche Altersvorsorge werden derzeit fünf unterschiedliche Möglichkeiten angeboten, von denen der Chef  mindestens einen Weg anbieten muss. Der Arbeitnehmer hat keinen Einfluss auf die Wahl des Vorsorgeprodukts, außer es stehen mehrere Möglichkeiten zur Auswahl. Kann ein Betrieb dies nicht selbstständig organisieren, kann ein externer Träger dafür beauftragt werden wie Unterstützungskassen, Direktversicherungen, Pensionskassen oder Pensionsfonds, die den Rentenbereich auf individuelle Weise verwalten.
Organisiert der Arbeitgeber die betriebliche Altersvorsorge in Eigenregie, ist die Rede von einer Direktzusage.

Insbesondere große Firmen haben sich auf diese Form der betrieblichen Absicherung für den Ruhestand verlegt. Bei der Direktzusage durch den Arbeitgeber werden die Leistungen für die Rente verbindlich zugesagt. In der Regel wird die Direktzusage allein vom Chef finanziert, wobei es auch für den Arbeitnehmer selbst möglich ist, durch eine Bruttogehaltsumwandlung eigene Beiträge einzuzahlen. In der Ansparphase werden dann keine Steuern erhoben, während in der Auszahlungsphase nachgelagert besteuert wird.

Sicherheit einer Direktzusage

Die Direktzusage bietet dem Arbeitgeber ein hohes Sicherheitspotenzial, denn um seine Betriebsrente muss sich in der Regel niemand Sorgen machen. Muss ein Unternehmen Insolvenz anmelden, werden die einst getroffenen Vereinbarungen bezüglich der Leistungen durch den Pensions-Sicherungsverein getragen, für den der Abreitgeber Beiträge leisten muss.
Direktzusagen erfreuen sich einer großen Beliebtheit, doch hat der Gesetzgeber auch eine Höchstgrenze definiert. So dürfen gesetzliche und betriebliche Renten zusammengenommen 75 Prozent des aktuellen Einkommens nicht überschreiten.

Unterschiedliche Wege der Entgeltumwandlung

Wird die Nettoentgeltumwandlung für die Direktzusage gewählt, entfällt ein Teil des Nettoeinkommens. Somit sind Sozialversicherungsbeiträge und Steuern bereits abgezogen. Aus diesem Grunde kann der Arbeitnehmer von staatlichen Zulagen profitieren und die Aufwendungen bei der Einkommensteuererklärung als Sonderausgaben deklarieren.
Wer davon profitieren will, muss dies frühzeitig beantragen, weil ansonsten bei der betrieblichen Altersvorsorge die Bruttoentgeltumwandlung eingesetzt wird. Hierbei werden die Beiträge aus dem Bruttoeinkommen verwendet. Zulagen werden zwar nicht in Aussicht gestellt, doch werden in der Ansparphase Sozialversicherungsbeiträge wie auch Steuern eingespart.

Direktversicherung

Altersvorsorge für sicherheitsorientierte Menschen

Bei einer Direktversicherung als Form der betrieblichen Altersvorsorge vereinbart der Arbeitgeber eine Kapitallebens- oder Rentenversicherung zugunsten seiner Arbeitnehmer, wobei diese zwar versichert sind, der Chef jedoch als Versicherungsnehmer gilt. Die Beiträge in die Direktversicherung können aus dem Brutto- wie auch aus dem Nettoeinkommen des Arbeitnehmers in Form einer Entgeltumwandlung gezahlt werden.
Sonderausgabenabzug wie auch Zulagen winken immer dann, wenn die Beiträge aus dem Nettoeinkommen, also dem versteuerten Bezug gezahlt werden.
Die Direktversicherung wird am Ende der Laufzeit an den Arbeitnehmer ausgezahlt, wobei das 60. Lebensjahr als frühester Auszahlungszeitpunkt gilt. Der Arbeitgeber ist auch für die Wahl des Anbieters zuständig und als Altersvorsorgeprodukt werden entweder herkömmliche oder fondsgebundene Versicherungen abgeschlossen. Zum Eintritt ins Rentenalter ist neben einer Rentenzahlung auch eine Teilkapitalauszahlung für den Arbeitnehmer möglich und dies in Höhe von bis zu 30 Prozent.

Die klassische Form der Direktversicherung eignet sich insbesondere für den auf Sicherheit ausgerichteten Sparer.
Wird das Arbeitsverhältnis beendet, kann die Versicherungspolice entweder beim neuen Arbeitgeber weiter fortgeführt oder privat bespart werden. Grundsätzlich gilt bei einem Arbeitgeberwechsel, dass der Vertrag auf den Arbeitnehmer überschrieben wird.

Pensionskasse

interessante Form der Altersvorsorge

Die gesetzliche Rente allein wird nicht reichen, im Ruhestand ohne finanzielle Lücken leben zu können. Neben der privaten Altersvorsorge, die jeder in Eigeninitiative vereinbaren kann, gibt es darüber hinaus die Möglichkeit der betrieblichen Altersvorsorge. Die Pensionskasse ist von fünf Durchführungswegen gekennzeichnet, wobei grundsätzlich zwischen kapitalgedeckten und umlagefinanzierten Pensionskassen unterschieden werden muss.

Pensionskasse als eigenständiger Versorgungsträger
Pensionskassen haben den Auftrag, Vorsorgerisiken abzusichern wie den Eintritt in den Ruhestand, Tod oder Invalidität des Arbeitnehmers. Dabei haben die Versorgungsberechtigten einen rechtlich abgesicherten Anspruch auf die Leistungen durch Pensionskassen. Im Gegensatz zu klassischen Unterstützungskassen ist der einzelne Arbeitnehmer selber versichert und nicht etwa über den Arbeitgeber.

Auszahlungen während der Verrentung
Wie bei anderen Vorsorgeprodukten auch, gilt für die Auszahlungen im Ruhestand durch die Pensionskasse die nachgelagerte Besteuerung. Auch in Zukunft besteht die Möglichkeit, Beiträge bis zu einer Höhe von 1.800 Euro jährlich steuerbegünstigt in die Pensionskasse einzahlen zu können. Ausgenommen hiervon sind Altverträge mit einer Direktversicherung, die der Pauschalbesteuerung unterliegen oder beitragsfrei gestellt sind. Dann gilt, dass auf diesen Beitrag Sozialabgaben entfallen. Werden Beiträge aus versteuertem wie auch sozialversicherungspflichtigem Lohn oder Gehalt geleistet, können diese bei der Einkommensteuererklärung als Sonderausgaben steuerlich geltend gemacht werden.

Pensionskassen und Insolvenz
Müsste eine Pensionskasse Insolvenz anmelden, ist der Arbeitgeber des Versicherten dazu verpflichtet, für die Ansprüche einzuspringen. An erster Stelle trägt jedoch die Pensionskasse die Haftung. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) kontrolliert die Pensionskassen und seit Jahresbeginn 2006 unterliegen Pensionskassen ähnlichen Anforderungen wie herkömmliche Versicherungsunternehmen.

Welche Bedingungen gelten?
Für den Eintritt in eine Pensionskasse benötigt der Arbeitnehmer immer die Einwilligung des Arbeitgebers, weil betriebliche Altersvorsorgungen auch immer einer Zusage durch den Chef unterliegen, der auch die Wahl der Pensionskasse trifft. Der Arbeitgeber wendet auch selber die Entgeltumwandlung an. Konkret bedeutet dies, dass der vom monatlichen Lohn einbehaltene Beitrag direkt vom Arbeitgeber in die Pensionskasse eingezahlt wird. Scheidet ein Arbeitnehmer aus einem Betrieb aus, kann diese Form der Altersversorgung privat mit eigenen Beiträgen weiter geführt werden.

Pensionskassen bieten Sicherheit
Die Beiträge von Arbeitgebern unterliegen einer von Pensionskassen gewährleisteten Garantieverzinsung in Höhe von 2,25 Prozent. Aus diesem Grunde investieren Pensionskassen das Kapital der Arbeitnehmer meist in sichere Kapitalanlageprodukte wie festverzinsliche Wertpapiere, um dem Arbeitnehmer die garantierte Mindestleistung im Rentenalter garantieren zu können. Der Anteil an Aktienanlagen, deren Wertsteigerung stärker von den Entwicklungen an den Kapitalmärkten abhängig ist, darf 35 Prozent nicht übersteigen.

Pensionsfonds

Was verbirgt sich dahinter?

Pensionsfonds sind eine recht junge Variante der betrieblichen Altersvorsorge, die erst seit dem Jahr 2002 hierzulande zugelassen ist. Im Gegensatz zu konventionellen Vorsorgeprodukten unterscheiden sich Pensionsfonds durch ihre spezifische Anlagepolitik von anderen Produkten der betrieblichen Altersvorsorge. Das für den Ruhestand eingezahlte Geld darf bis zu 100 Prozent in Aktien angelegt werden und somit gilt wie für jede andere Kapitalanlageform, auf die Liquidität, die Streuung der Anlagen wie auch auf das Sicherheitspotenzial zu achten.

Der Erfolg eines Pensionsfonds wird durch die Anlagestrategie bestimmt.
Die individuelle Risikobereitschaft sollte über die Wahl des Pensionsfonds entscheiden. Setzen einige Pensionsfonds auf hohe Renditen, sind gleichzeitig die Risiken erhöht und im Gegenzug versuchen andere, das Geld ihrer Anleger vor Verlusten zu schützen.
Fonds dieser Art gelten in rechtlicher Hinsicht als eigenständige Einrichtung und können auch vom Arbeitgeber unabhängig investieren. Jedoch gilt für den Arbeitgeber eine so genannte subsidiäre Haftung, wenn ein Pensionsfonds die versprochene Mindestleistung nicht an die Begünstigten auszahlen kann.
In der Praxis bedeutet dies, dass dann der Arbeitgeber haftet. Darüber hinaus besteht für Pensionsfonds die Verpflichtung, Beiträge in den Pensionssicherungsverein zu leisten, um im Falle einer Insolvenz des Arbeitgebers geschützt zu sein.

Was leisten Pensionsfonds?

In erster Linie soll der Arbeitnehmer von einer zusätzlichen Rente im Ruhestand profitieren und zeitgleich Invaliditäts- und Hinterbliebenenrisiken absichern. Die Betriebsrente, die als dritte Säule in Bezug auf die Altersvorsorge gesehen wird, soll durch eine Gehaltsumwandlung sicher stellen, für den Ruhestand zusätzlich Vorsorge zu betreiben.
Dabei haben Arbeitnehmer die Möglichkeit, bis zu vier Prozent der Beitragsbemessungsgrenze sozialabgaben- und steuerfrei in ihre Altersvorsorge zu investieren und dürfen maximal 30 Prozent als Sofortleistung im Rentenalter nutzen, wobei das verbleibende Kapital einer kontinuierlichen Rentenzahlung dient.

Was bedeutet die Entgeltumwandlung?
Entgelt- oder auch Gehaltsumwandlung genannt ist eine besondere Form der arbeitnehmerfinanzierten Pensionszusage, wobei ein Arbeitnehmer einen rechtlichen Anspruch darauf geltend machen kann. Bis zu vier Prozent von der Beitragsbemessungsgrenze zur gesetzlichen Rentenversicherung können Jahr für Jahr in die Entgeltumwandlung investiert werden.
Verzichtet ein Arbeitnehmer auf diesen Teil der Auszahlung seines Monatseinkommens, ist die Rede von einer Entgeltumwandlung.

 

Wie sicher sind Leistungen aus Pensionsfonds?

Grundsätzlich sind Pensionsfonds nicht so sicher wie andere Vorsorgeprodukte, die auf einer Versicherung basieren. Versicherungsähnliche Produkte gewähren eine Mindestverzinsung in Höhe von 2,25 Prozent, während bei Pensionsfonds lediglich eine Beitragszusage mit einer Mindestleistung in Aussicht gestellt wird. Im ungünstigsten Fall werden nur die eingezahlten Beträge ausgeschüttet.
Wer sein Augenmerk auf einen Wertzuwachs legt, erhält mit einem Pensionsfonds eine gute Alternative, renditeorientiert anzulegen.
Wer als Arbeitnehmer für einen längeren Zeitraum kein Einkommen bezieht, muss nicht mit Lücken im Schutz rechnen. Die Rentenansprüche lassen sich freiwillig und selbstständig absichern. Jedoch ist dies nur bei externen Durchführungswegen möglich wie bei Direktversicherungen, Pensionskassen und Pensionsfonds.