Perücken von der Krankenkasse

- Was zahlt die Versicherung
Die Kosten für Perücken oder Haarteile werden können von der Krankenkasse übernommen werden. Ob die Versicherung die Rechnung in voller Höhe oder nur anteilig begleicht, hängt dabei ganz wesentlich vom gewählten Versicherungstarif ab. Außerdem gibt es Unterschiede zwischen den einzelnen Krankenkassen, was die Kostenübernahme für Haarersatz angeht.
Damit die gesetzliche oder private Krankenversicherung die Kosten für die Perücke übernimmt, ist ein Besuch beim Hausarzt obligatorisch. Der Hausarzt muss den Haarausfall feststellen und die Notwendigkeit einer Perücke oder eines Haarteils feststellen. Denn die Versicherungen übernehmen die Kosten für das Zweithaar nur, wenn der Haarausfall eine medizinische Ursache hat.
Für die gesetzlichen Krankenkassen gibt es einen sogenannten Hilfsmittelkatalog, in dem auch Perücken und Haarteile aufgeführt werden. Dort ist auch festgelegt, dass insbesondere bei Kindern, Jugendlichen und Frauen die Kosten für eine Perücke erstattet werden. Männer haben es hier leider etwas schwerer. Verschiedene Gerichtsurteile bewerten den Haarausfall beim Mann und eine eventuelle Glatzenbildung als normalen Prozess und sehen die Krankenversicherungen daher nicht zu einer Kostenübernahme verpflichtet.
In welcher Höhe die Kosten für den Haarersatz übernommen werden, variiert von Versicherung zu Versicherung. Eine Rückfrage lohnt sich für den Versicherten aber in fast jedem Fall.
Beantragung der Perücke
Um eine Perücke bei der Krankenversicherung zu beantragen, benötigen Sie ein spezielles Formular, das Sie bei Ihrer Versicherung auf Anfrage erhalten.
Einige Anbieter von Perücken übernehmen das Ausfüllen dieses Antrags für Sie. Da einige Perückenmacher feste Verträge mit Versicherungen geschlossen haben und ihre Arbeit dort anerkannt ist.
Bei den meisten privaten Krankenversicherungen empfiehlt es sich, zunächst einen Kostenvoranschlag für die Perücke und das entsprechende Rezept einzureichen. So kann im Voraus geklärt werden, welche Kosten die Versicherung übernimmt.
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