eine Seniorin sitzt im Behandlungsstuhl beim Zahnarzt. Der Zahnarzt trägt einen Mundschutz und ist der Patientin zugewandt, im Hintergrund hängen Röntgenaufnahmen ihres Kiefers

Zahnzusatzversicherung

Hohe Kosten für Zahnbehandlungen mit einer Zahnzusatzversicherung absichern

Private Zusatzversicherungen erfreuen sich einer hohen Beliebtheit, denn gesetzlich Krankenversicherte können den Schutz durch ihre Krankenkasse individuell erweitern. Die Zahnzusatzversicherung steht oft im Mittelpunkt, denn viele Menschen wünschen sich ein erhöhtes Leistungsangebot, wenn es um ein makelloses Gebiss geht.

Leistungen der Kassen oft nicht ausreichend
Die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt lediglich die Hälfte von den Kosten einer Regelversorgung. Erhöht wird dieser Zuschuss nur dann, wenn der Patient regelmäßig zu Kontrolluntersuchungen geht und dies in einem Bonusheft bestätigen lässt. Dann erhöht sich der Bonus nach fünf Jahren auf 60 und nach zehn Jahren kontinuierlicher Zahnarztbesuche auf 65 Prozent vom einfachen Festzuschuss der Kassen.
Wer jedoch hochwertige Materialien wünscht, oder Wert auf einen besonderen Zahnersatz legt, muss diesen aus der eigenen Tasche bezahlen.

Leistungsumfang und Beiträge

  • Zahnzusatzversicherungen erstatten Teilkosten
    Als lohnend erweist sich eine Zahnzusatzversicherung immer dann, wenn für einen aufwendigen Zahnersatz ein hoher Selbstkostenanteil für den Patienten übrig bleibt. Im Mittelpunkt eines privaten Zusatzschutzes steht daher immer die Höhe der Kostenerstattung durch den privaten Versicherer. Jedoch übernimmt keine Zusatzversicherung die vollen Zahnersatzkosten. Entscheidend hierfür sind die individuellen Vertragsbedingungen. Hat der Zahnmediziner einen Heil- und Kostenplan erstellt, der bei der zuständigen Krankenkasse vorgelegt werden muss, werden die restlichen Kosten ermittelt, die vom Versicherten zu zahlen sind. Übersteigen die Kosten den vorgesehenen Regelsatz der gesetzlichen Krankenversicherung, geht die Zahnzusatzversicherung für den Eigenanteil in Leistung, jedoch nur in der vertraglich vereinbarten Höhe.
  • Versicherungsschutz ist eingeschränkt
    Eine Zahnzusatzversicherung geht nicht für alle Kosten komplett in Leistung und viele Versicherungen setzen Höchstgrenzen. Hinzu kommt, dass vor Vertragsabschluss besondere Kriterien zu erfüllen sind. Wer bereits in einer zahnmedizinischen Behandlung ist, kann sich bei den meisten Versicherungsgesellschaften nicht für diese spezielle Behandlung zeitnah absichern. In der Regel wird vor Vertragsabschluss der Zahnarzt von seiner Schweigepflicht entbunden, damit sich die Zahnzusatzversicherung vor Risiken schützen kann.
    Wer die gesundheitsrelevanten Fragen nicht wahrheitsgemäß beantwortet, muss mit einer Leistungsverweigerung oder gar Rückzahlungen rechnen. Bei einem schlechten Zustand des Gebisses kann der Versicherer den Kunden sogar ablehnen.
  • Beiträge werden individuell berechnet
    Der Zustand des Gebisses, der gewählte Tarif und auch das Alter nehmen Einfluss auf die Beitragshöhe. Nicht zu vergessen ist auch, dass der Schutz durch eine Zahnzusatzversicherung auch dann nicht sofort greift, wenn sich der Patient nach Vertragsabschluss zahnmedizinisch behandeln lässt. Grundsätzlich gilt für diesen Versicherungsschutz eine Wartezeit von acht Monaten. Erst nach Ablauf dieser Frist, die von Versicherer zu Versicherer variieren kann, darf der Versicherte Leistungen in Anspruch nehmen. Oft sehen Zusatzversicherungen auch in den ersten Versicherungsjahren niedrigere Erstattungsgrenzen vor.
    Ein Vergleich von Zusatzpolicen, insbesondere bezogen auf die Beitragshöhe im fortgeschrittenen Alter, lohnt sich immer.