Eine Seniorin sitzt an ihrem PC-Arbeitsplatz, sie lächelt in die Kamera

Zuverdienst als Rentner

Wieviel dürfen Rentner dazuverdienen?

Nicht selten möchten oder müssen Senioren während der Rentenzeit noch etwas Geld hinzu verdienen, um die gesetzlichen Bezüge aufzustocken. Doch sollte jeder die Höchstverdienstgrenze beachten, um nicht mit einer Rentenkürzung leben zu müssen. In gravierenden Fällen muss der Betroffene gar mit dem Streichen der Rente rechnen.

Das Wichtigste dazu auf einen Blick:

  • Haben Sie die Regelaltersgrenze erreicht, dann können Sie beliebig dazuverdienen, ohne Kürzungen der Rentenzahlungen befürchten zu müssen
  • Sind Sie Frührentner, dann müssen Sie die Grenze von 6300€ jährlich beachten, sonst kommen Rentenkürzungen auf Sie zu.

Wenn Sie also bis zur Regelaltersgrenze in Ihrem Job beschäftigt waren, müssen Sie sich keine Gedanken machen, wenn Sie weiterhin einer bezahlten Tätigkeit nachgehen möchten.
Sind Sie allerdings früher in Rente gegangen, dann müssen Sie auf einige Stolperfallen achten, um Ihre Rente nicht zu gefährden. Wichtig ist, dass Sie Ihren Nebenjob bei der Rentenversicherung melden. Besteht die Möglichkeit, dass Sie jährlich mehr als 6300€ dazuverdienen, dann sollten Sie sich von der Rentenversicherung ausrechnen lassen, wie hoch die Kürzung Ihrer Bezüge ausfällt. Danach können Sie entscheiden, welches Vorgehen für Sie sinnvoll ist.

Ganz wichtig ist, dass Unwissenheit nicht vor Strafe schützt! Die Strafe bedeutet in diesem Fall Kürzungen der Rentenleistungen.
Es spielt auch keine Rolle, aus welcher Quelle das Einkommen stammt. Sprich: Angestellte und Selbständige sind von diesen Regelungen in gleichem Maße betroffen.

Alternative zum Zuverdienst als Rentner:

Die Rente aufschieben

Sie fühlen sich noch fit und haben keine Lust in den Ruhestand zu gehen? Dann sprechen Sie mit Ihren Arbeitgeber über die Möglichkeit, Ihren Renteneintritt hinauszuziehen.
Das ist durchaus möglich und wird in Deutschland immer häufiger praktiziert. Zum einen, weil viele Menschen längert fit sind und einen Sinn in ihrer Arbeit sehen, zum anderen, weil einige Angestellte auf die so erwirtschafteten Einnahmen angewiesen sind.

Sie können mit Ihrem Arbeitsgeber einen Ausstiegstermin aus dem Arbeitsleben jenseits der Regelaltersgrenze vereinbaren. Das ist rechtlich und steuerlich möglich, muss aber offiziell vereinbart werden.
Der Vorteil für Sie als Arbeitnehmer liegt bei dieser Variante darin, dass Sie auf der einen Seite Ihr Gehalt weiterhin beziehen und gleichzeitig erhalten Sie einen Zuschlag auf die spätere Rentenzahlung. Für jeden Monat, den Sie die Rentenzahlungen, trotz des Erreichens des Renteneintrittsalters, nicht in Anspruch nehmen, erhalten Sie einen Aufschlag von 0,5% - aufs Jahr gerechnet sind dies satte 6%. Außerdem erhöht sich Ihre Rente, denn Sie und Ihr Arbeitgeber zahlen weiterhin die vorgeschriebenen Rentenbeiträge.

Wenn Sie Spaß an Ihrem Job haben und sich fit fühlen, dann sollten Sie diese Möglichkeit durchaus in Betracht ziehen und Ihr Arbeitsleben vielleicht noch für zwei oder drei weitere Jahre genießen.

Krankschreibung im Minijob - auch für Rentner!

Senioren, die in ihrem Ruhestand, einen Minijob ausüben, haben das Anrecht auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall! Dies ist eines der bestgehütetsten Geheimnisse der Arbeitswelt.
Oft wird automatisch davon ausgegangen, dass Minijober in Sachen Arbeitsrecht schlecht gestellt sind. Dies ist aber nicht der Fall. Auch in einem Minijob kann eine Krankschreibung eingereicht werden und der Arbeitgeber ist zur Lohnfortzahlung verpflichtet.
Dieses Wissen ist wenig verbreitet und Arbeitgeber machen es unter ihren Angestellten nur selten publik. Aber als Arbeitnehmer sollten Sie Ihre Rechte kennen.

Es ist allerdings leider auch eine Tatsache, dass Arbeitgeber im Falle einer Krankmeldung bei Minijobbern gerne die Reißleine ziehen und das Arbeitsverhältnis kündigen. Dieses Vorgehen ist aber nur unter bestimmten Umständern rechtlich möglich. Als Arbeitnehmer müssen Sie sich nicht alles gefallen lassen. Bestehen Sie auf Ihre Rechte!

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